3.1: GAP-Erstschulung (inkl. Einbau einer Autogasanlage), 4 Tage, Termine nach Vereinbarung
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Schulung 3.1: GAP-Erstschulung (inkl. Einbau einer Autogasanlage)
Schulungsinformation
Gasanlagen dürfen nur von qualifizierten, geschulten Personen eingebaut, repariert und gewartet werden. Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf daher nur von Personen durchgeführt werden, die eine mindestens eintägige GAP-Grundschulung nachweisen können. Diese Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Schulungsinhalt
• Rechtliche Grundlagen
• Vorschriften und Richtlinien
• Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
• Bedeutung der amtlichen Untersuchung
• Fahrzeugidentifizierung
• Dokumentation
• Qualitätssicherung
• Technik der Gasanlagen
• Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
• Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
• Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
• Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
• Weitere alternative Antriebskonzepte
• Praktisches Können
• Durchführung einer Gasanlagenprüfung
• Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
• Handhabung des Lecksuchsprays
• Abschlussprüfung
Zielgruppe
Kfz-Meister, Kfz-Gesellen
Schulungsdauer
4 Tage, 09.00 - 17.00 Uhr
Teilnehmerzahl
max. 16 Teilnehmer
Schulungskosten
Schulung 3.1: 720,00 €
Beinhaltet sind jeweils am 1. Schulungstag, falls nicht anders vermerkt, kalte, warme Getränke und ein Mittagssnack, GAP-Zertifikat
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