3.2: GAP-Erstschulung, 1 Tag, Termine nach Vereinbarung
Produktinformationen "3.2: GAP-Erstschulung, 1 Tag, Termine nach Vereinbarung"
Schulung 3.2: GAP-Erstschulung
Schulungsinformation
Gasanlagen dürfen nur von qualifizierten, geschulten Personen eingebaut, repariert und gewartet werden. Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf daher nur von Personen durchgeführt werden, die eine mindestens eintägige GAP-Grundschulung nachweisen können. Diese Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Schulungsinhalt
• Rechtliche Grundlagen
• Vorschriften und Richtlinien
• Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
• Bedeutung der amtlichen Untersuchung
• Fahrzeugidentifizierung
• Dokumentation
• Qualitätssicherung
• Technik der Gasanlagen
• Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
• Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
• Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
• Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
• Weitere alternative Antriebskonzepte
Zielgruppe
Kfz-Meister, Kfz-Gesellen
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